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Begleitfahrzeuge
Außergewöhnliche
Transporte auf den Landsstraßen ist bei der Polizei
Genehmigungspflichtig.
Dazu werden Begleitfahrzeuge gebraucht,
wenn die Ladung breiter ist als 4,5 Meter
und/oder die Länge
35 Meter
überschreitet und/oder
bei überhöhten Bruttoladungen. In diesen Fällen muß der
Transport von der Polizei oder von der schwedischen Reichspolizei
zugelassene Personen, sog. Straßentransportführer,
begleitet und
geleitet werden.
Ab
1. Juli 2005
trat ein Gesetz in
Kraft, das besagt, daß die Polizei bei diesen Aufträgen während
der kommenden Jahren von Straßentransportführern ersetzt werden
soll.
Der
Straßentransportführer hat die gleichen Befugnisse, wie die
Polizisten, wenn es um die Ausführung und
die Sicherheit der
Transporte geht. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen seinen
Anweisungen folgen.
Wenn
es sich um Straßentransportführer und Begleitfahrzeuge handelt
ist "Kom-Log AB" die führende Gesellschaft und ist über
ganz Schweden vertreten. Sie können direkt bei "Kom-Log
AB" ihre Aufträge
abgeben, weil die “kom-Log AB” eine
hervorragende Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen hat.
Unabhängig
wo und wann Ihre Transporte in Schweden beginnen, Sie können es
bei "kom-Log AB" in
Auftrag geben.
Mehr
über Straßentransportführer können Sie unter “Polisens
hemsida” erfahren.
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