Begleitfahrzeuge

Außergewöhnliche Transporte auf den Landsstraßen ist bei der Polizei Genehmigungspflichtig. 
Dazu werden Begleitfahrzeuge gebraucht, wenn die Ladung breiter ist als
4,5 Meter und/oder die Länge
35 Meter
überschreitet und/oder bei überhöhten Bruttoladungen. In diesen Fällen muß der Transport von der
Polizei oder von der schwedischen Reichspolizei zugelassene Personen, sog. Straßentransportführer, 
begleitet und geleitet werden.

Ab
1. Juli 2005 trat ein Gesetz in Kraft, das besagt, daß die Polizei bei diesen Aufträgen während der
kommenden Jahren von Straßentransportführern ersetzt werden soll.
Der Straßentransportführer hat die gleichen Befugnisse, wie die Polizisten, wenn es um die Ausführung und
die Sicherheit der Transporte geht. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen seinen Anweisungen folgen.
Wenn es sich um Straßentransportführer und Begleitfahrzeuge handelt ist "Kom-Log AB" die führende
Gesellschaft und ist über ganz Schweden vertreten. Sie können direkt bei "Kom-Log AB" ihre Aufträge 
abgeben, weil die “kom-Log AB” eine hervorragende Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen hat. 

Unabhängig
wo und wann Ihre Transporte in Schweden beginnen, Sie können es bei "kom-Log AB" in 
Auftrag geben.

Mehr über Straßentransportführer können Sie unter “Polisens hemsida” erfahren.